Verfassungsschutz

Verfassungsschutz erklärt die AfD
zu rechtsextremistischen Verdachtsfall

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im März 2022 die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit kann die Partei ab sofort auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht werden. Die Klage der AfD und ihrer Jugendorganisation gegen diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen.

Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen in dieser Partei sind unbestritten. Dies wurde nicht zuletzt deutlich bei der Unterstützung der Querdenkeraktionen gemeinsam mit Reichsbürgern, und antiparlamentarischen Sekten oder der zumindest klammheimlichen Freude an deren scheinbar karnevalistischen Treiben, das aber zutiefst antidemokratisch ist. Sowohl dem versuchten Sturm des Reichstages durch diese Gruppen als auch der Türöffnung des Bundestages für pöbelnde Rechte seitens einiger AfD-Abgeordneter wurden durch die AfD-Spitze nicht überzeugend entgegengetreten. Auf den Kommunikationskanälen der AfD-Mitglieder wurden diesen Aktionen zum großen Teil nicht widersprochen, im Gegenteil frenetisch feiernd Respekt gezollt.

Wer heute Mitglied der AfD ist oder in ihr eine Führungsposition innehat, hat die jahrelange Radikalisierung und verfassungsfeindlichen Haltungen dieser Partei entweder bewusst mitgetragen oder sie zumindest billigend in Kauf genommen.

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